AGBs

Unsere Spielregeln im Hotelmarketing

Damit das Kleingedruckte zu keinen Überraschungen führt, sind die Bedingungen unserer Zusammenarbeit klar geregelt.

1. Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit von Heim Hotelmarketing (nachfolgend HHM genannt), einer Marketingagentur, die diese auf den Gebieten der Kommunikations- und Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbevermittlung im Kernbereich Hotellerie oder anderen Bereichen für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.

2. Präsentation

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags, soweit nicht anders vereinbart, auf die Projektvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Nichtbeauftragung bei der Agentur. Werden die im Zuge einer Präsentation von HHM eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von HHM gestalteten Werbemittel verwertet, so ist HHM berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Jegliche Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Ähnliches ist ohne ausdrückliche Zustimmung von HHM unzulässig. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen beauftragt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.

3. TREUEBINDUNG AN DEN AUFTRAGGEBER

Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausreichenden Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

4. WERBETRÄGER

Aufträge erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen. Auf Wunsch und nach Vereinbarung können Aufträge auf fremden Namen und fremde Rechnung realisiert werden.

5. KONKURRENZAUSSCHLUSS

Die Agentur gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen nur im Rahmen eines Agenturvertrags. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmassnahmen zu beauftragen.

6. Geheimhaltungspflicht

Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Agentur.

8. KENNZEICHNUNG

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf die Agentur und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dadurch dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internetauftritt (Website) mit Namen, Firmenlogo, Bildmotiven und erläuternden Texten auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

9. TERMINVEREINBARUNG

Zur Abwicklung des Projekts wird ein Terminplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Etwaige Abweichungen müssen in einem angemessenen Zeitraum schriftlich mitgeteilt werden. Werden Termine durch den Auftraggeber oder durch Dritte verschoben, so verschieben sich automatisch die für den Auftragnehmer relevanten Termine. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Terminplan aufzustellen, um die Ressourcenplanung anzupassen. Dadurch verursachte Kosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

10. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrages wird in einer Leistungsübersicht zusammengefasst und bildet die Grundlage für Kalkulationen. Über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. HHM ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

11. ZUSATZLEISTUNGEN

Nachträgliche Änderungen inhaltlicher oder struktureller Art (Autorenkorrekturen) werden gesondert berechnet und beeinflussen evtl. die Terminvereinbarung. Zur Einhaltung der Terminvereinbarung notwendige Mehrarbeit werden gesondert berechnet.

12. INTERNET UND ONLINE-MARKETING

Wenn HHM dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist HHM im Verhältnis zu Hostpoint, Switch, Switchplus, united-domains oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschliesslich der Kunde berechtigt und verpflichtet. HHM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde HHM hiermit im Innenverhältnis frei.

13. Inhalte von Websites und Social-Media-Kanälen

Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch HHM findet nicht statt. HHM überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist HHM berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Wenn HHM aus den beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber HHM zur Leistung verpflichtet. Der Kunde stellt HHM im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, usw.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist HHM berechtigt, bei einem Verstoss des Kunden gegen die Verpflichtungen, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

HHM übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, HHM handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von HHM ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. HHM haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von HHM oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. HHM haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. HHM haftet auch nicht für den Inhalt der über HHM vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung des HHM-Systems, insbesondere aus den über HHM bezogenen Texten oder Programmen bestehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn der Teilnehmer über HHM auf Informationssysteme zugreift, geschieht dies auf Kosten und auf das alleinige Risiko des Kunden. Jede Verantwortung von HHM für Art, Umfang und Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von HHM für den Kunden erbracht worden sind, ist ausgeschlossen. HHM haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von HHM gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde alleine. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, die übliche Datensicherung obliegt, soweit nicht HHM die Datensicherung für den Kunden übernommen hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde HHM Daten übermittelt. In einem solchen Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei HHM werden die Kundeninformationen regelmässig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an HHM zu übertragen. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

14. ABNAHME

Sämtliche Leistungen von HHM sind vom Kunden zu überprüfen und binnen maximal 5 Tagen, falls keine anderen Zeiträume vereinbart wurden, freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von HHM wird der Kunde selbst überprüfen lassen. Wünscht der Kunde die Überprüfung durch HHM, so hat der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von HHM mit Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

15. ZAHLUNG

Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen an: 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Abschluss des Projekts. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichen-rechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlöhnt.

16. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem Handeln durch HHM zur Geltendmachung.

17. HAFTUNG

Wird HHM aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Kunde HHM ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter wettbewerbs- und urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäss der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunde zu vertreten hat.

18. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstössen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist HHM berechtigt, den Zugang des Kunden zu HHM-Systemen sofort zu sperren. Falls keine Vertragsdauer vereinbart wurde gilt: die auf den Kündigungszeitpunkt folgenden drei vollständigen Monate werden für die Abwicklung der Zusammenarbeit und die zielführende Übergabe an den Kunden und/oder einen vom Kunden zu benennenden Marketingdienstleister verwenden. Die vereinbarte Monatspauschale steht HHM in diesen drei Monaten unverändert zu.

19. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen sollten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz. Auf schuldrechtliche Rechtsbeziehungen findet das Recht der Schweiz Anwendung. Gleiches gilt für das Sachenrecht.

Stand: Dezember 2019